Reparaturrechnungsprüfung

Sie zweifeln an der Höhe der Reparaturrechnung?

Ob die Höhe einer Reparaturrechnung gerechtfertigt ist, lässt sich durch eine nachträgliche Kalkulation mit Hilfe einer immer aktuellen Software feststellen.

Ergibt sich hierbei zwischen den angefallenen Reparaturkosten und dem neutral kalkulierten Betrag eine Differenz, setzen wir uns gerne mit Ihrer Werkstatt in Verbindung, in wie fern diese Abweichung begründet ist.

Aus dem Ergebnis dieser neutralen Beurteilung lässt sich schließen, in welcher Höhe die Reparaturkosten tatsächlich gerechtfertigt sind.

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Kontakt

Sascha Heck (freier KFZ - Sachverständiger)

Geilenkirchenerstr. 147
52134 Herzogenrath
Telefon: 0171-9005044

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